Kostenübernahme
Ist eine Erstattung möglich?
Die Praxis für Ayurveda-Medizin ist eine privatärztliche Praxis. Ayurveda-Medizin ist bisher nicht im Gebührenkatalogen der Gesetzlichen Krankenkassen integriert, sodass eine Kostenübernahme nicht stattfindet. Sie erhalten nach jeder Konsultation und manualtherapeutischen Anwendung eine Honorabrechnung aufgeschlüsselt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Diese kann zwar bei privaten Krankenversicherern eingereicht werden, jedoch übernimmt die Praxis keine Verantwortung für eine mögliche Erstattung der Versicherungen, welche von den Vertragskonditionen abhängt.